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Frau Schädel – Montag

Fehler von Sprachwahrer Michael beseitigt

Frau Schädel ist gestorben, schon am Montag. Gertrude Schädel ist 87 Jahre alt geworden, hatte Alzheimer, Diabetes, zuletzt eine Lungentzündung, allgemeine Entkräftung, das ganze Programm eben. Unsere Fahrer haben sie in ihrem Haus abgeholt, sie wohnte oben, unten die Tochter mit ihrem Mann. Montag Nachmittag war ich wegen des Beratungsgespräches dort. Der Schwiegersohn fragte als Erstes wie lange es denn erfahrungsgemäß dauere, bis man den Erbschein bekommt, die Tochter wollte wissen, wie lange man frei bekommt, wenn man einen Todesfall in der Familie hat.

„Wir nehmen den zweitgünstigsten Sarg“, bereitete mich die Tochter auf ihre Wünsche vor, noch bevor ich den Katalog mit den Särgen aus der Tasche ziehen konnte. „Nicht den allerbilligsten, sondern gleich den nächsten, wir wollen uns ja nicht lumpen lassen.“

„Und denken Sie an den Erbschein, wegen dem Haus“, ließ der Schwiegersohn sich vernehmen.

„Gleich ins Krematorium, später dann eine Trauerfeier mit der Urne“, meldet sich die Tochter und der Schwiegersohn meint: „Dann ist das ein Abwasch, Trauerfeier und Beisetzung alles in einem.“

Urne Nr. 6, stahlblau, das billigste Modell („Die kommt ja doch in die Erde, wir haben unsere Mutter auch so geliebt, das war eine einfache Frau, die wollte das gaz schlicht.“)

„Wieso brauchen wir denn eine Sargausstattung? Der Deckel bleibt ja zu und die kommt doch gleich weg ins Krematorium.“

Ich erkläre geduldig, daß es sich nicht um einen Luxus, sondern um eine Notwendigkeit handelt. („Na wenn’s sein muß!“)

„Denken Sie an den Erbschein?“ läßt sich der Schwiegersohn vernehmen und endlich komme ich dazu, ihm zu erklären, daß er den beim Nachlassgericht bekommt, sobald er die Sterbeurkunden vom Standesamt hat.

Er: „Ist ja nur wegen dem Haus!“

Sie: „Wissen Sie, wir haben unsere Mutter zwei Jahre lang gepflegt, da steht uns das ja wohl zu.“

Ich: „Ich kann das nicht beurteilen, aber wenn Sie keine Geschwister haben…“

Er: „Ich hätte noch einen Bruder!“

Ich: „Wenn überhaupt, kämen höchstens Geschwister Ihrer Frau als Erbe in Frage.“

Sie: „Das macht uns sowieso keiner streitig, wir haben sie gepflegt!“

Es klingelt an der Tür, das Sanitätshaus schickt zwei Männer, die sollen auf Wunsch der Tochter alles abholen, Krankenbett, Bettstuhl, Rollstuhl, alles. Der Schwiegersohn ist beschäftigt.

Die Tochter fragt: „Und was kostet das jetzt alles zusammen?“

Ich rechne, nenne die Summe, weise darauf hin daß Blumenschmuck, Zeitungsanzeige und Kaffeetrinken noch dazukommen.

„Brauchen wir alles nicht!“

Mir auch egal, ich sag’s ja nur, denke ich, nicke aber nur.

Ich bin da schnell fertig und fahre wieder in den Betrieb.


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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 17. November 2015 | Peter Wilhelm 17. November 2015

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27 Kommentare
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Polly
16 Jahre zuvor

@ Neuling, solange die Mutter deiner Frau noch lebt, kriegen die Kinder doch erstmal sowieso gar nichts. Ich hoffe einfach mal für euch, der Herr hat ein ordentliches Testament gemacht. Oder wenn er nicht mehr, dann wenigstens seine Frau, sonst würde ich es ihr einfach mal ans Herz legen, es kann ja auch nicht in ihrem Sinne sein, dass ihre Kinder sich streiten. Was die Sache mit dem Haus anbelangt, das kann ihnen gegönnt oder überlassen werden, wie sie wollen. Entweder die Geschwister verzichten auf ihren Teil des Erbes, sonst kriegen sie einen Pflichtteil. Und ich meine, ich will nichts beschwören, so genau kenne ich mich da auch nicht mit aus, das ist ein bestimmter Prozentteil vom Wert des Hauses. Wie das jetzt aussieht, wenn die Mutter noch Vermögen hatte, weiß ich nicht. Ich weiß nur noch vom Tod meines Opas, das die Kinder von demjenigen, der das Haus geerbt hat, beim Verkauf des Hauses ihren Pflichtteil gekriegt haben. Bei meiner Mutter und meinen Halbbrüdern seh ich übrigends ähnliche Tendenz wie @ Neuling bei seiner… Weiterlesen »

Lars
16 Jahre zuvor

Na, da kommt doch noch was…….

it's me
16 Jahre zuvor

Ach Du meine Zeit, welch nette Leute…
Ich möcht deren Gesicht mal sehen, wenn die Geschwister der Frau Anspruch erheben bzgl. des Erbes.
Möglichst schnell und möglichst günstig. Die alte Dame wurde wirklich sehr geliebt. Unbegreiflich *kopfschüttel*

Ines
16 Jahre zuvor

„Das macht uns sowieso keiner streitig, wir haben sie gepflegt!“

Klingt stark danach, dass da noch mehr kommt…

Polly
16 Jahre zuvor

@ Marco, danke, das wusste ich nicht. 🙂
Meine Mutter hat sich mehr damit beschäftigt und ich hab nur nebenbei was mitbekommen.

newty
16 Jahre zuvor

das nicht, aber das wort montag legt das nahe, da die dame im text nur noch schädel heißt.

Christian
16 Jahre zuvor

@newty:
Das Wort Montag ist nicht Bestandteil eines Doppelnamens sondern der Wochentag an dem Frau Schädel verstorben ist.

Neuling
16 Jahre zuvor

Es ist abzusehen, dass meinem Schwiegervater krankheitsbedingt auch nicht mehr viel Zeit bleibt. Ich hoffe für ihn, dass er möglichst lange noch eine akzeptable Lebensqualität hat, aber das Ende ist abzusehen. Seine Frau ist m.E. relativ lebensuntüchtig und es ist schon jetzt abzusehen, dass es mit den Geschwistern meiner Frau nicht einfach werden wird. Innerlich bereite ich mich schon auf den totalen Krieg vor. Ich will das nicht, habe auch keinerlei Streitlust, aber es ist unter anderen durch seltsame Schwunde im Haushalt meines Schwiegervater, die ihn naturgemäß stark aufregten, und genau so seltsame Vermögenszuwächse bei den Betroffenen, schon jetzt absehbar. Eine Goldmünzensammlung verschwindet just zu dem Zeitpunkt, so mein Schwager vor Freunden mit seiner neuen Goldmünzensammlung prahlt. Dazu kommen noch immobilientechnische Verwicklungen und schon jetzt bekannte irrtümliche Annahmen über deren zukünftigen Eigentumsübergang. Da keiner der anderen Kinder ihn bislang pflegen muss, ist auch noch nicht mal ein moralischer Anspruch für diese vorgeschobene Leichenfledderei auszumachen. Streiten will ich mich zwar gar nicht und das Erbe ist mir persönlich auch egal, habe damit ja nichts direkt zu… Weiterlesen »

Joachim
16 Jahre zuvor

Apropos „(einem etwas) zustehen“!
Mir kam eben die Frage… Aber lest selbst:

Annahme: Wie oben, Mutter/Vater seit langem gepflegt, verstirbt.
Person stirbt, es stellt sich heraus: Man bekommt nur den Pflichtteil, jemand anders, der einen für die Pflegetätigkeit immer ausgelacht hat (mal ein wenig überspitzen…), bekommt den Rest.

Gibt es da nicht eine moralische Verpflichtung, mehr zu kriegen? Und könnte man dagegen vorgehen?

Marco
16 Jahre zuvor

@Polly: Dass die Kinder nichts bekommen, solange die Ehefrau noch lebt, stimmt nicht. Im Regelfall der Zugewinngemeinschaft erbt die Ehefrau dei Hälfte, die andere Hälfte wird unter den Kindern geteilt, d.h. bei 2 Kindern bekommt jeder ein Viertel, bei 3 Kindern jeder ein Sechstel usw. Wenn Frau oder Kider per Testament enterbt werden, haben sie einen Pflichtteilsanspruch (der aber nur ein Anspruch auf Geld, nicht auf Vermögensgegenstände des Nachlasses, ist) gegen die Erben in höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wenn Frau oder Kinder per Testament zwar nicht enterbt werden, aber vom Wert her weniger als den Pflichtteil bekommen, haben sie einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, d.h. einen Anspruch auf eine Geldsumme in Höhe der Differenz zwischen ihrem Erbteil und dem Pflichtteil. Das ganze ist natürlich verkürzt dargestellt. @Joachim: Eine moralische Verpflichtung mag es da geben (wobei jeder seine eigenen Vorstellungen von Moral hat) aber das ist eben keine rechtliche Verpflichtung, so dass man m.E. nichts dagegen unternehmen kann. In Extremfällen mag man sich vorstellen können, dass für die Pflege stillschweigend ein Entgelt vereinbart worden ist, und die… Weiterlesen »

16 Jahre zuvor

„Kopfschüttel“..solche Leute wird es wohl immer und überall geben. Na die werden Augen machen, wenn mal die ganzen Konten bzw. Sparbücher von der Mutter gesperrt werden und der Nachlassverwalter eingeschaltet wird.
Danach bekommen die Geschwister noch ihren Pflichtteil und Erbschaftsteuer ist ja auch noch zu löhnen.
Zumindest ist dies bei uns in Österreich so.

Anni
16 Jahre zuvor

@Joachim: Man kann schon dagegen angehen indem man das Testament anficht, aber inwieweit das dann von Erfolg gekrönt ist…
Und den Anwalt muss man ja auch mal bezahlen können.
Deshalb sollte man einfach mal mit der zu pflegenden Person sprechen wie das Testament so aussieht und sich auch bevorzugt reinschreiben lassen, so es denn was zu erben gibt.
Vielleicht mag das für manche gierig erscheinen, ist aber meiner Meinung nach nur gerecht und besser so herum als hinterher als Dummer dazustehen.

Anni
16 Jahre zuvor

Nachsatz: Gerecht natürlich nicht, wenn die „Pflege“ nicht nur aus abkassieren des Pflegegeldes, der Pension etc. und menschenunwürdiger Behandlung besteht.
Zu diesem Anlaß (der Testamentsänderung) könnte man ja auch gleich eine Bestattungsvorsorge treffen, damit es einem nicht so geht wie Frau Schädel.

martin
16 Jahre zuvor

mal von den erb-diskussionen mal abgesehen:

irgendwie schäbig ist das ganze ja schon, allerdings stehen diese leute ( wie schon vom undertaker andererorts erwähnt) in einer ausnahmesituation!

ich kann mir vorstellen, dass das u.u. zwei sehr lange jahre wahren! wer schon mal mit demente personen zu tun hat, kann das sicher nachvollziehen!

was das billig begräbnis angeht: nicht jeder braucht ein pompöses ereignis! mir persönlich wäre es auch lieber möglichst wenig kosten zu verursachen und es gibt sicher noch mehr menschen die so denken, sonst gäbe es ja keine billigangebote!

powermax
16 Jahre zuvor

@ #1, Lars:
Meine Gedanke! *popcornhol*

Marco
16 Jahre zuvor

@Polly:
Kein Problem, gern geschehn. Und in einer „funktionierenden“ Familiengemeinschaft ist es ja auch häufig so, dass die Kinder in dem Fall nichts verlangen. Wobei es aus erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten durchaus sinnvoll sein kann, je nachdem wie es mit der Ausschöpfung der Freibeträge aussieht.

@Anni:
Wenn, dann sollte man auch auf Nummer sicher gehen und einen Erbvertrag schließen. Ein Testament kann nämlich jederzeit durch ein anderes ersetzt werden. (Auch ein notarielles und vom Notar verwahrtes Testament kann problemlos durch ein späteres handschriftliches und in der Kommode aufbewahrtes Testament ersetzt werden.)

Neuling
16 Jahre zuvor

Das mit einem Testament ist prinzipiell eine gute Sache, aber in meinem Fall, fürchte ich, keine Option. Meiner Frau, meinem Schwiegervater und seiner Frau ist die Situation durchaus bewußt und er hat schon gewisse Sachen in seinem Sinne geregelt, aber leider nichts darüber hinaus konkret festgelegt. Er lässt sich ja auch nicht gerne beklauen und hat mich schon darauf angesprochen darauf zu achten, dass die alle Kinder gleich behandelt werden.

Die Immobilie hat er seiner Frau schon vor langer Zeit komplett überschrieben – jetzt wird sie wohl – befürchte ich – solange bearbeitet werden, bis sie das Haus an die Bearbeiter weiterreicht. Sie ist da deutlich weniger widerstandsfähig, als mein Schwiegervater.

Ein Testament wird bei beiden nicht gemacht (werden), da man das Thema des eigenen Tods nach Kräften verdrängen will. Alleine das vorsichtige Ansprechen dieser Dinge erweckt schon aggressive Abwehrreaktionen. Eine Klarstellung des Sachverhalts wird ebenso gescheut, da zum einen die Kraft dazu schon fehlt, zum anderen man friedlich bleiben möchte und den Konflikt jetzt scheut.

Kristian
16 Jahre zuvor

>Möglichst schnell und möglichst günstig.
Genauso will ich das später mal. Urne im Friedenswald, das wäre schön.

>Die alte Dame wurde wirklich sehr geliebt. Unbegreiflich *kopfschüttel*
Mag sein, dass die beschriebenen Leute habgierig sind, aber was hat „schnell und günstig“ mit Liebe zu tun?

LeSmou
16 Jahre zuvor

@Neuling: auch wenn man es manchmal nicht glauben mag: bei den münzen kann es sich auch um eine schenkung gehandelt haben. insofern würde ich da niemanden des diebstahls bezichtigen. noch geht es nicht mal um das konkrete erbe, sondern um das zukünftige auf das keiner einen anspruch hat. der herr papa ist noch lebendig und solange das so ist gehört alles ihm. damit kann er machen was er will.
sprecht euch aus sonst habt ihr den salat und sprecht irgendwann gar nicht mehr miteinander. das geht dann nur noch über schirftsätze vom anwalt…
also: vatern ansprechen wegen testament. offen und ehrlich über die situation reden und dann kommt da vielleicht auch bei rum. das mag nicht angenehm oder schön sein, aber es ist notwendig.
verdrängen gilt nicht. irgendwann holt euch allen sonst die situation ein.

moralisch verwerflich ist vieles, einklagbar davon aber lange nicht alles…

Katha
16 Jahre zuvor

Der Schwiegersohn hört sich ganz nach dem Bruder vom Typen vom „Rechtzeitig“-Artikel an.

Neuling
16 Jahre zuvor

@LeSmou Mein Schiegervater hat die Sammlung nicht verschenkt, sondern ist wegen des Diebstahls selbst recht verärgert. Er geht aber davon aus, dass die Sammlung bei meinem Schwager gelandet ist und will in seinem Zustand deswegen keinen Stress machen/haben.

LeSmou
16 Jahre zuvor

ja wie jetz ich dachte man weis dass der schwiegersohn die hat? oder weist/ahnst nur du es und dann schwiegervater weis es eigentlich gar net so recht?

frag ihn einfach was schlimmer wäre: kurzfristiger ärger deswegen oder für den rest der familie eine laaaange zeit nach dem todesfall.
und ansonsten frag den lieben schwager doch mal ob er es eigentlich normal findet den schwiegervater zu bestehlen…oder klau die einfach für den schwiegervater zurück.

Chos
16 Jahre zuvor

@Neuling: Wie wäre es mit einer versteckten Überwachungskamera, damit hat man wenn was wegkommt nach dem Tod des Schwiegervaters was in der Hand…

Sensenmann
16 Jahre zuvor

„Wir nehmen den zweitbilligsten Sarg, wir wollen uns ja nicht lumpen lassen“

ROFL! 😀

Rena
16 Jahre zuvor

(Auch wenn es Dinge vom Vater sind, ist das für mich immernoch Diebstahl)

Die „Liebe“ zur Mutter war wohl nur so stark, wie das Erbe im Hintergrund gelockt hat

16 Jahre zuvor

Mhmm, hat meine Tante einen zweiten Wohnsitz? Kommt mir seeeeeehr bekannt vor -.-

Bei Geld hört die Freundschaft auf …
Komisch nur … lege ich einen 500€ Schein auf den Tisch, geht der für mich nicht arbeiten, ernährt er mich nicht, unterhällt mich nicht, nix, ganix.

Geld ist notwendig, aber warum muss man immer so gierig sein?

*kopfschüttel*

Mfg

madda

Mac Kaber
16 Jahre zuvor

@Marco: Du hast schon recht, doch oberflächlich gelesen hat die Ehefrau später nur die Hälfte. Sie hat aber mehr. Beispiel: Hauswert 200000€ gehört beiden zur Hälfte. Beide setzen sich zum gegenseitigen Alleinerben ein, die Kinder bekommen das Haus erst, wenn auch Mutter gestorben ist. 4 Kinder sind da. Mutter gehören 100 000€ vom Haus. Mutter erbt die Hälfte des Besitzanteiles des Vaters, also 50 000€. Sie hat nun 150 000€ Anteil. Jedes Kind verzichtet auf seinen Erbteil und erbt so später je 50 000€. Die Mutter hat nun die vollen 200 000€ Ein Kind erkennt das Testament nicht an und will den Pflichtteil. 50 000€ durch 4 sind 12 500€ Erbteil. Die Hälfte davon ist der Pflichtteil, das sind 6250 € die es bekommt, zuzüglich einen schlechten Ruf. Das reicht gerade für die Anwaltskosten. Muttern ist sauer und macht nun ein Testament, in dem sie verfügt, dass drei Kinder das Haus erben, das Vierte jedoch nur den Pflichtteil. Fazit, das vierte Kind ist wieder sauer auf die Erbschleicher und trägt wieder einen Teil seines Erbes… Weiterlesen »




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