Frag doch den Undertaker

Ist eine Todesanzeige in der Zeitung Pflicht?

Ist eine Todesanzeige in der Zeitung Pflicht?

Sehr geehrter Herr Wilhelm,

von einem Freund die Mutter ist kürzlich verstorben und er beschwerte sich darüber, dass die Todesanzeige in der Zeitung 500€ gekostet hat.
Diese Tatsache ist jetzt nicht verwunderlich, Sie schrieben bereits darüber, dass Todesanzeigen sehr teuer sind.
Das einzige was mich stutzig gemacht hat, war, als er sagte, dass diese Anzeige Pflicht gewesen wäre.
Ich kann mir das nicht vorstellen. Stimmt das?

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Liebe Grüße

Es gibt ja nichts, was es nicht gibt. Möglicherweise gibt es irgendeine unheilige Allianz zwischen dem (privaten oder kirchlichen) Friedhofsbetreiber und der Zeitung, die es gemäß Friedhofssatzung oder so zur Pflicht macht, daß die Todesfälle vorher veröffentlicht werden müssen. Das schreibe ich aber nur, um irgendeine denkbare Variante zu konstruieren, untergekommen ist mir so etwas noch nicht.

Man hat ja schon aus Gründen der Privatsphäre und der Sicherheit die Möglichkeit, auf eine Veröffentlichung des Sterbefalls oder der Beerdigungszeiten im Gemeindeblatt oder der Tageszeitung zu verzichten.
Daß es einen Zwang gäbe, eine Zeitungsanzeige zu veröffentlichen, wäre mir völlig neu.

Wenn überhaupt, werden Sterbefälle durch die Gemeindeverwaltung in den Mitteilungsblättern der Verwaltung oder auch einer extra hierfür vorhandenen Spalte in der Tageszeitung veröffentlicht. Diesem Vorgehen kann man wie gesagt widersprechen.
Hierfür können auch mal geringe Gebühren von bis zu 20 Euro anfallen.

Eine Todesanzeige in der Zeitung ist aber immer eine freiwillige Sache. Etwas anderes kenne ich nicht.

Es gibt natürlich Bestatter, die meinen, sie müssten unbedingt eine Anzeige mit verkaufen, weil sie eine gewisse Provision von der Zeitung bekommen.
Die Provision an sich ist auch nicht verwerflich, schliesslich leistet der Bestatter ja auch eine entsprechende Beratungsarbeit.
Aber deshalb die Angehörigen zu einer Anzeige zu drängen, das ist nicht in Ordnung.


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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 16. Juli 2015 | Revision: 23. März 2016

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12 Kommentare
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Felix
9 Jahre zuvor

Ich vermute hier eher eine angenommene moralische Pflicht: „Das muss man machen, denn was sollen denn sonst die Leute denken?“

Rumpel
Reply to  Felix
9 Jahre zuvor

@Felix: Das denke ich auch. Da wird, wie du es schreibst, aus einer Vermutung, was man machen sollte, ein absolutes Muss, teilweise ohne es zu hinterfragen, weil viele da garnicht drauf kommen. Es ist so, weil es so ist, fertig. Oder sie trauen sich nicht, weil sie „Folgen“ befürchten.

Mein Papa wurde in einer Urne im sog. „Rosengarten“ des Friedhofs beerdigt. Kein eigenes Grab, aber ein Messingschild mit Namen und den Daten drauf. Es gibt die Möglichkeit, Blümchen dort hinzulegen, Grabpflege selbst ist nicht erforderlich. Welch Ungehörigkeit von meiner Mutter, ihren Mann so bestatten zu lassen. Gehört sich nicht. Es ist wirklich wahr, es wurde ihr vorgeworfen!

Josef
9 Jahre zuvor

Denkbar ist auch das der Bestatter die emotionale Ausnahmesituation genutzt hat. Ich kenne einige Kollegen die zum Kunden sagen, dass es üblich sei eine Anzeige zu schalten, oder zu einem bestimmten Gärtner zu gehen. Diese Kollegen bekommen oft auch eine kleine Zuwendung von den empfohlenen Firmen! Ob es die Zeitung oder der Gärtner ist, oder auch das Café. Wenn ich früher die Einladungskärtchen abholte, die damals der Besitzer des Cafés noch selbst in Auftrag gab, bekam ich oft ein großes Kuchenpaket mit, für den Chef mit netten Grüßen! Auch in diesem Gewerbe gilt, dass eine Hand die andere wäscht, und beide werden sauber!

Hajo
Reply to  Josef
9 Jahre zuvor

@Josef:
na ja, Josef, ob die Hände sauber werden, liegt doch nur an der „Waschflüssigkeit“
oder?

Josef
Reply to  Hajo
9 Jahre zuvor

@Hajo:
Genau!

Dave B
9 Jahre zuvor

Wenn es dazu wirklich ein verbindliche Pflicht gäbe, würde man sicher mehr „Max Mustermann ist tot.“-Anzeigen sehen. Also das absolute Minimum, bzw. auf dem Niveau was das Amt noch finanziert.

Boandlgramer
9 Jahre zuvor

Also eine Pflicht gibt es bei uns nicht. Wir bieten diese Option an, entscheiden müssen die Hinterbliebenen selber. Ich muss auch dazu sagen dass die Traueranzeigen bei uns durchlaufende Posten sind, d.h. wir haben Vorlagen von dem Zeitungsverlag mit den dazugehörigen Preisen. Wir beraten und suchen zusammen mit den Hinterbliebenen die passende Größe, Gestaltung, und natürlich die richtige Preislage. Es kommt auch darauf an was alles an Text mit rein soll. Je mehr Text (Auflistung der Hinterbliebenen Schwester, Bruder, Ehepartner, Enkel etc…) dann evtl. noch ein Bild dazu, und dann wird eben die Anzeige größer ausfallen. Denn man sollte ja eine übersichtliche Anzeige erstellen. Und wenn das Foto, oder der Hintergrund farbig sein soll, ja dann ist das Aufpreis. Aber das Ganze, wird zumindest bei uns, bei dem Trauergespräch ausführlich mit den Hinterbliebenen besprochen. Und bereits von da an wissen sie den Preis von der Anzeige. Und wenn es dann evtl. doch nicht die passende Preislage ist, wird eben gemeinsam nach einer Lösung gearbeitet. Man kann eben auch Texte abkürzen, z.B.: Deine Schwester mit Familie,… Weiterlesen »

Dave B
9 Jahre zuvor

Wie verhält sich das mit den Preisen eigentlich in Relation zur Auflage?
Also ein Lokalblatt mit 5-10k Leser oder ein Großstadtblatt mit 100k?

Bei Werbeanzeigen hängt ja der Preis mit davon ab wieviele Leser man erreicht, aber bei Todesanzeigen?

Boandlgramer
Reply to  Dave B
9 Jahre zuvor

Also bei uns ist es so dass die Todesanzeigen die in den Lokalausgaben kommen billiger sind als die, die in der Gesamtausgabe kommen. Es hängt also schon davon ab wie viele Leser die Anzeige lesen. Es ist auch Aufpreis wenn die Anzeige am Wochenende rein soll.

llamaz
9 Jahre zuvor

Selbst wenn es Pflicht wäre, ist wohl kaum eine 500 EUR Anzeige Pflicht. Da schaltet man einfach eine Anzeige in den Kleinanzeigen unter „zu verschenken“. Das ist häufig kostenlos.
Z.B. Leichnam meines am XY. verstorbenen Mannes Friedrich G. abzugeben. Nur Selbstabholer.

Joshua
9 Jahre zuvor

Als wir damals den Opi haben beisetzen lassen, hatten wir zwar eine Anzeige, weil das nun mal so war….
Aber da man in Hamburg länger warten muss als drei Tage bis zur Beerdigung, beim Opi waren es 12 Tage, wurde erst das Grab ausgesucht, ect und drei Tage vor der Beerdigung, erschien die Anzeige, weil die Leute sonst den Termin vergessen hätten….
Mein Schwiegermonster Agathe wurde anonym unter die Erde gebracht, und da gab es gar keine Anzeige , die ihr mehr oder minder schmerzvolles dahinscheiden angekündigt hat




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