Das mit der Kühlung wird wieder. Wir bekommen sogar eine neue Steuerung und die Kosten die auf mich zukommen, sind doch nicht so exorbitant hoch, wie mir der erste Techniker ganz am Anfang gesagt hat. Aber so 6.000 bis 7.000 Euro werden es wohl werden.
Darf ich eigentlich einen Fahrer, der von Beruf Fliesenlegergeselle ist, die Kacheln legen und verfugen lassen?
Diese ganzen Kosten rund um Logistik und Kühlung usw. sieht ja niemand.
Zu unseren „Freunden“ gegenüber kann ich übrigens niemanden bringen, so wie es verschiedentlich in den Kommentaren vorgeschlagen wurde, die haben gar keine Kühlung.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Die Artikel in diesem Weblog sind in Rubriken / Kategorien einsortiert, um bestimmte Themenbereiche zusammenzufassen.
Da das Bestatterweblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.
Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.
Darf ich eigentlich einen Fahrer, der von Beruf Fliesenlegergeselle ist, die Kacheln legen und verfugen lassen?
Nein. Da du die arbeiten innerhalb eines Gewerbebetriebes hast, muss das ein Fachbetrieb mit Meister machen.
Bekannter hatte einen Ähnlichen Fall und deshalb ärger mit der Bauaufsicht bekommen. Er hat extra jemanden selbst auf 400€ eingestellt um sein Haus zu verkleiden mit Schiefer.
Bauaufsicht hat dann den Bau stillgelegt bis ein Meister anwesend war.
Numanoid
16 Jahre zuvor
@Lars: Er stellt ja keinen extra ein, sondern lässt das seinen Mitarbeiter in der Arbeitszeit nebenbei machen. Ausserdem: Was keiner weiß, …
BTW: Gibts dafür eigentlich ne Rechtsgrundlage, daß das ein Fachbetrieb machen muss?
McDuck
16 Jahre zuvor
Wenn Tom einen Hausmeister beschäftigte, dürfte der das ja auch machen. Da der gute Mann eh bei ihm angestellt ist, ist das auch keine Schwarzarbeit o.ä.
Lars
16 Jahre zuvor
Ähm, ich glaub ich muss mich verbessern. Nicht Bauaufsicht sondern Gewerbeaufsicht.
Wieso, weshalb warum, keine Ahnung. Wurde mir nur so gesagt das das so war.
Problematisch wird's, wenn ein Unfall passiert, der schwerwiegend ist. Aber bei ein paar bodennahen Mauer- und Fliesenlegearbeiten sollte nicht so viel passieren. 🙂
ichbins
16 Jahre zuvor
Hai Tom,
das mit dem Meisterbetrieb stimmt insoweit. Die Fliesenlegerinnung wird da schon genau hinschauen.
Aber es gibt einen kleinen Ausweg:
Fliesen verlegen in klassischer Ausführung, also im dicken (~15mm Mörtelbett an die Wand ansetzen darf nur der o.g. Meisterbetrieb.
Wenn allerdings (so wie heute üblich) die Fliesen mit Mörtelkleber (~3mm) verlegt werden, dann solte es kein Problem sein. Man muss halt die Wand vorher verputzen. Materialaufwand ist der gleiche.
undertaker
16 Jahre zuvor
@ichbins: So sehe ich das auch. Wir haben so einen Allround-Handwerker (den Max) hier in der Nachbarschaft. Der darf allerlei Arbeiten machen, andere wiederum nicht.
Er sagt, man müsse die Fliesen dann halt anders verlegen, dann ginge das.
Auf der anderen Seite wollen wir ja nur 150 x 60 cm reparieren lassen.
ichbins
16 Jahre zuvor
Ach Gottchen!
1,50 x 60. Da brauchst Du Dir wirklich keine Gedanken machen. Ich dachte, der ganze Keller soll neu gemacht werden. Lass das den Fahrer machen und gut iss. 😀
Matthias
16 Jahre zuvor
omg. Das ist aber sowas von typisch Deutschland!
Ein Fliesenlegergeselle 3. Klasse darf nur Fließen bis 10×10 cm Größe verlegen, solange das Mörtelbett kleiner als 5,5 mm ist, aber nur an geraden Wochentagen. Ein Fliesenlegergeselle 2. Klasse hingegen…
@ichbins: Nö, wir haben ja nur dieses Loch im Boden, um an die Leitungen und Rohre heranzukommen. Das wird jetzt wieder zugemacht und dann Fliesen drüber und gut.
Die Wandfliesen haben auch schon 40 Jahre auf dem Buckel. Aber sagen wir es mal so: Die Anwender nutzen sie nur wenig ab.
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Darf ich eigentlich einen Fahrer, der von Beruf Fliesenlegergeselle ist, die Kacheln legen und verfugen lassen?
Nein. Da du die arbeiten innerhalb eines Gewerbebetriebes hast, muss das ein Fachbetrieb mit Meister machen.
Bekannter hatte einen Ähnlichen Fall und deshalb ärger mit der Bauaufsicht bekommen. Er hat extra jemanden selbst auf 400€ eingestellt um sein Haus zu verkleiden mit Schiefer.
Bauaufsicht hat dann den Bau stillgelegt bis ein Meister anwesend war.
@Lars: Er stellt ja keinen extra ein, sondern lässt das seinen Mitarbeiter in der Arbeitszeit nebenbei machen. Ausserdem: Was keiner weiß, …
BTW: Gibts dafür eigentlich ne Rechtsgrundlage, daß das ein Fachbetrieb machen muss?
Wenn Tom einen Hausmeister beschäftigte, dürfte der das ja auch machen. Da der gute Mann eh bei ihm angestellt ist, ist das auch keine Schwarzarbeit o.ä.
Ähm, ich glaub ich muss mich verbessern. Nicht Bauaufsicht sondern Gewerbeaufsicht.
Wieso, weshalb warum, keine Ahnung. Wurde mir nur so gesagt das das so war.
Problematisch wird's, wenn ein Unfall passiert, der schwerwiegend ist. Aber bei ein paar bodennahen Mauer- und Fliesenlegearbeiten sollte nicht so viel passieren. 🙂
Hai Tom,
das mit dem Meisterbetrieb stimmt insoweit. Die Fliesenlegerinnung wird da schon genau hinschauen.
Aber es gibt einen kleinen Ausweg:
Fliesen verlegen in klassischer Ausführung, also im dicken (~15mm Mörtelbett an die Wand ansetzen darf nur der o.g. Meisterbetrieb.
Wenn allerdings (so wie heute üblich) die Fliesen mit Mörtelkleber (~3mm) verlegt werden, dann solte es kein Problem sein. Man muss halt die Wand vorher verputzen. Materialaufwand ist der gleiche.
@ichbins: So sehe ich das auch. Wir haben so einen Allround-Handwerker (den Max) hier in der Nachbarschaft. Der darf allerlei Arbeiten machen, andere wiederum nicht.
Er sagt, man müsse die Fliesen dann halt anders verlegen, dann ginge das.
Auf der anderen Seite wollen wir ja nur 150 x 60 cm reparieren lassen.
Ach Gottchen!
1,50 x 60. Da brauchst Du Dir wirklich keine Gedanken machen. Ich dachte, der ganze Keller soll neu gemacht werden. Lass das den Fahrer machen und gut iss. 😀
omg. Das ist aber sowas von typisch Deutschland!
Ein Fliesenlegergeselle 3. Klasse darf nur Fließen bis 10×10 cm Größe verlegen, solange das Mörtelbett kleiner als 5,5 mm ist, aber nur an geraden Wochentagen. Ein Fliesenlegergeselle 2. Klasse hingegen…
Erheiternd: http://youtube.com/watch?v=e7FAtjvF-Bo (Deutsche vs. polnische Arbeiter)
@ichbins: Nö, wir haben ja nur dieses Loch im Boden, um an die Leitungen und Rohre heranzukommen. Das wird jetzt wieder zugemacht und dann Fliesen drüber und gut.
Die Wandfliesen haben auch schon 40 Jahre auf dem Buckel. Aber sagen wir es mal so: Die Anwender nutzen sie nur wenig ab.