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Leichenwagen oder was?

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

„Ich lese bei Dir immer vom Bestattungswagen, heisst das nicht mehr Leichenwagen?“

In den Papieren eingetragen ist bei uns „Sonder-Kfz. Bestattungswagen“.
Aber die Bezeichnungen Leichenwagen, Totenauto und andere, oft nur regional gebräuchliche, Ausdrücke sind durchaus verwendbar und auch nicht falsch.
Ich denke mal, daß sich umgangssprachlich der Begriff Leichenwagen wohl am meisten durchgesetzt hat. Wir sagen hier in unserer Firma stets Bestattungswagen bzw. Bestattungsfahrzeug.
Das hat aber keinen wichtigen Grund, wir finden nur, daß es besser zu Bestattungshaus, Bestattung und Bestatter passt.

Schwarzfahrer nennen sich gerne diejenigen,

… die privat einen ausgemusterten Bestattungswagen nutzen und unter Schwarzfahrern werden Leichenwagen gerne auch mit den Kurzwörtern Leiche oder Bestatter benannt: Ich habe einen 1959er Lincoln Bestatter und hatte vorher eine Opel-Admiral-Leiche.

Ich hatte schon mal eine Audi 100 Leiche, aber damit habe ich was anderes gemeint. (Da ist mir Rechtsanwalt Dr. Backenbach reingefahren, heul, der Wagen war noch soooo schön.)

Darf denn jeder mit sonnem Karren rumfahren, ich mein das ist doch bestimmt verboten wenn man kein Bestatter ist.

Bestattungswagen darf jeder fahren, die Eigenschaft ein Bestattungssonderkfz. zu sein, ist dem Fahrzeug im KFZ-Brief/Schein mitgegeben und bleibt ihm solange erhalten, bis das (etwa durch Umbau in ein Wohnmobil) geändert wird, normalerweise bis zur Schrottpresse. So wie jeder sich auch einen Bus oder ein Feuerwehrauto kaufen kann, kann sich auch jeder ein Bestattungsfahrzeug kaufen.
Da Bestattungsfahrzeuge steuerlich und versicherungsmäßig günstig sind, ist das für viele interessant.
Allerdings können Unfallreparaturen recht teuer werden, denn es sind vielfach Sonderteile verbaut, die nicht ohne weiteres überall beschaffbar sind.

Wo bekomme ich einen Leichenwagen her? Hast Du einen abzugeben?

Eine sehr gute Quelle ist das bekannte Internetauktionshaus. Hat man sich mal durch die endlosen Angebote von Powersellern, Profihändlern und Massenanbietern durchgewühlt, findet man ab und an ein richtiges Schnäppchen. Bei einem Bestattungsunternehmer zu fragen, hat eher wenig Zweck und lohnt sich nur, wenn man ein ganz bestimmtes, seltenes Modell im Auge hat und abwarten kann.
Auch die Hersteller von Bestattungsfahrzeugen haben oft Gebrauchtwagen im Angebot, die sie in Zahlung genommen haben.
Man muß allerdings berücksichtigen, daß Bestattungswagen oft von Bestatter zu Bestatter gehen und erst dann an Privat verkauft werden, wenn sie recht betagt sind und einen hohen Aufwand bedeuten.

Wir selbst haben schon Bestattungswagen im Internet versteigert. Einer ging an eine Musikgruppe, die den Wagen als Bandbus verwendet. Der 6-Sitzer bietet vorne genug Platz für die Musiker und hinten massig Raum für die Ausrüstung. Aber normalerweise finden sich immer andere Bestatter, die da noch Interesse haben.
Ein Wagen (VW-T4) hat einen interessanten Lebenslauf. Er fuhr zuerst an die 120.000 Kilometer für ein bekanntes Berliner Leichenfuhrunternehmen und wurde dann bei einem Hersteller in Zahlung genommen. Wir erwarben ihn dann als dritten Wagen und er erfreute sich bei den Fahrern aufgrund der guten Sitzposition und leichten Handhabbarkeit großer Beliebtheit. So kam es, daß er -anders als geplant- dann beinahe tagtäglich bei Krankenhausabholungen usw. im Einsatz war und bei uns nochmals 130.000 Kilometer zurücklegte. Für einen Bestattungswagen ist das viel, abgesehen von Streckenüberführungsfahrzeugen, fahren die ja eher immer nur im näheren Bereich Kurzstrecke.
Danach musterten wir das Fahrzeug aus dem aktiven Dienst aus und er stand ein halbes Jahr bei uns herum.
Wir haben dann die Verblendungen an den Fenstern entfernt, den Sargboden herausgenommen und das Fahrzeug komplett desinfiziert und grundgereinigt. Mit einer hinteren Sitzbank ausgestattet, diente das Fahrzeug dann mir und allen Mitarbeitern noch bis Kilometerstand 441.000 als Freizeit- und Transportfahrzeug für alle Gelegenheiten.
Danach verkaufte ich das Fahrzeug an einen Pferdehof, wo es heute noch Dienst tut und als Werkstattwagen der angegliederten Schreinerei im Einsatz ist. Mittlerweile hat er über 560.000 km auf dem Buckel. Ein Hoch auf den 5-Zylinder AAB-Dieselmotor, der übrigens ohne jeglichen Umbau seit über 400.000 Kilometern mit 20% Diesel und 80% Rapsöl von ALDi bzw. altem Frittenfett betankt wird.
(Ja, das darf man.)

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Da das Bestatterweblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.

Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 28. Mai 2012 | Peter Wilhelm 28. Mai 2012

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15 Kommentare
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sven
14 Jahre zuvor

Nein, das darf man nicht mehr 😉
Seit Beginn letzten Jahres muss auch Pflanzenöl versteuert werden. Pöl-Tankstellen führen das entsprechend ab, Supermärkte und Frittenbuden nicht.

w-ali
14 Jahre zuvor

Ein Hoch auf die deutsche Wertarbeit!!! Ein Japaner wäre allein beim Wort „Frittenfett“ mit einem Kolbenfresser liegen geblieben;-)

MacKaber
14 Jahre zuvor

Unter einem Leichenwagen stelle ich mir ein Gefährt vor, mit dem man Leichen transportiert.
Müßte ich mir einen Bestattungswagen vorstellen, so wär der mit einem Minibaggerarm und einem Kran zur Versenkung ausgestattet.

DerBayer
14 Jahre zuvor

@3(MacKaber)

Die Idee hat was, konstruier doch mal so ein Ding. Könnte ein Renner in diversen Nationen werden 😀

Aber schon interessant, welche Wege so ein umgebautes Sonder-KFZ einschlagen kann…

Matthias
14 Jahre zuvor

Mischt ihr das immer irgendwo vorher oder wird ein Kanister vollgemacht, bei Aldi 4 Kisten Öl gekauft und alles zusammen reingeschüttet?
Und welchen Brennwert hat das Zeug? Lohnt sich das denn? 🙂

Anonym
14 Jahre zuvor

Fast alle Dieselmotoren können problemlos mit Pflanzenöl betrieben werden. Problematisch ist nur der Biodiesel, da er noch andere Bestandteile enthält, z.B. Alkohol.
Das Problem beim Pflanzenöl ist nur, dass es nicht kältesicher ist und schon bei Temperaturen kurz über dem Gefrierpunkt zäh werden kann. Deshalb wird der Biodiesel ja auch gepimmt.
Der Brennwert liegt ja nach Öl etwa 5-10% und dem von Diesel.

14 Jahre zuvor

Bei mir in der Gegend fährt einer privat einen Leichenwagen, ziemlich altes Teil, meine das es ein Granada ist, zumindest ein Ford.
Kann man so einen Wagen eigentlich theoretisch einfach so einem Bestatter (falls der es möchte,klar) abkaufen? Oder muss da im hinteren Teil etwas ausgebaut/verändert werden?

14 Jahre zuvor

@Altenheimblogger: Das kommt darauf an, was Du damit machen willst. Also: Abkaufen ja, umbauen nur dann wenn Du das willst.

14 Jahre zuvor

Vergesst den Leichenwagen, ich will ein Polizeiauto!

Altenheimblogger
14 Jahre zuvor

Ah ok, danke dir!

Josi
14 Jahre zuvor

Mein Kumpel hatte mal einen Leichenwagen. Er dachte es wäre eine praktische Alternative zum Zelt wenn es zum alljährlichen Stockcarrennen geht.
Seine Frau hatte aber was dagegen in einem Leichenwagen zu schlafen…

Ich stell mir das relativ bequem vor. 🙂

Alex
14 Jahre zuvor

@6 NUR Diesel-Sauger!!!! Also ohne Turbo…
@2 Das sogenannte „Frittenfett“ muss vorher auch gefiltert werden, mein Bruder fährt einen Mitsubishi schon seit langer Zeit mit Altöl
@1 Who cares?

sven
14 Jahre zuvor

Alex: Das Finanzamt? Ich will dich nicht von Steuerhinterziehung abhalten, aber üblicherweise kommt das nicht so gut an.

Steuermann
14 Jahre zuvor

Nach den aktuellen Ausführungsverordnungen der Finanzverwaltungen ist es so, dass man für Treibstoffe auf Planzenölbasis und für in Zapfanlagen bereitgehaltenes PÖL eine Steuer bezahlen muss. Das gilt nicht für Pflanzenöl, das man sich in Kleingebinden im Lebensmitteleinzelhandel erwirbt, denn hier sind pro Liter bereits 9,5 Cent Herstellerabgabe entrichtet worden. Auch nicht von der Regelung erfasst ist die Endverwertung von Altölen, da diese bereits zuvor mit der Herstellerabgabe belegt wurden.

Das gilt aber nur wenn man im Fahrzeugtank ein Diesel/PÖL-gemisch herstellt. Man darf keine unversteuerten Öle mit Diesel mischen, etwa in einem Kanister und dann als Gemisch in den Tank füllen. Hier hat man ein erst noch zu versteuerndes Gemisch hergestellt. Geschieht das erst im Fahrzeugtank spielt das keine Rolle. Letztere Regelung (Mischung im Kanister) wird aber von den Zoll- und Finanzbehörden nicht mehr verfolgt, da es noch der Zeit stammt, in der es nur unversteuertes Pflanzenöl gab.

Jetzt dürften alle Unklarheiten beseitigt sein und Tom hat mit seiner Aussage im Artikel durchaus recht.

Menni
14 Jahre zuvor

Wenn mich nicht alles täuscht, dürfte folgendes eingetragen sein: so-kfz Bestattungswagen.

Das „so“ oder „son“ steht aber nicht für „sonder“ sondern für „sonstige“ 😉

Richtig wäre also: Sonstige Kfz – Bestattungswagen




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