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Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Allgemein

Bestattungsgesetz BAYERN

Bestattungsgesetz (BestG) Fundstelle: BayRS III, S. 452 Abschnitt 1 Leichenwesen und Bestattung Art. 1 Bestattung (1) 1 Jede Leiche muß bestattet werden, und zwar durch Beisetzung in einer Grabstätte (Erdbestattung)

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