mal grundsätzlich zu Aufbahrungen in öffentlichen Leichenhallen/Aufbahrungszellen, stimmt es, daß ein geöffneter Sarg dort schon mal in steilem Winkel gegen eine Wand gelehnt wird. so wäre er zumindest gut einsehbar
„Steil“ an der Wand wird es in der täglichen Praxis wohl eher weniger geben. Ein Verstorbener wäre nicht in der Lage die sich daraus ergebende nahezu aufrechte Haltung einzuhalten.
Was hin und wieder gemacht wird, ist die Erhöhung des oberen Teiles des Sarges, damit man den Verstorbenen etwas besser sehen kann. Insbesondere wird das gemacht, wenn eine große Zahl von Personen am Sarg vorbeiziehen will, etwa bei der öffentlichen Aufbahrung von Prominenten.
Amerikanische Klappsärge haben in der besseren Ausführung sogar einen Mechanismus, mit dem man den inneren Sargboden, auf dem der Verstorbene ruht, am Kopfende automatisch enheben kann, sodaß Kopf und Oberkörper erhöht liegen.
Eine gewisse Schräglage des Sarges ist also durchaus möglich, jedoch von einem „in steilem Winkel gegen eine Wand“ lehnen kann nicht die Rede sein.
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Schlagwörter: Lektorin A, steil, wand
Das habe ich mir beinahe gedacht, weil ich mich selber gefragt habe, wie ein Verstorbener
in einem schräg aufgestellten Sarg seine Lage beibehalten würde, ohne nach unten zu rutschen.
>>Amerikanische Klappsärge haben in der besseren Ausführung sogar einen Mechanismus, mit dem man den inneren Sargboden, auf dem der Verstorbene ruht, am Kopfende automatisch enheben kann, >>
erinnert mich ein wenig an diese Komfortsessel, bei denen man per elektrischen Mechanismus
Arm- und Rückenlehnen sowie die Sitzfläche in eine adäquate und bequeme Position verstellen kann.
Dann kann man mit dem Komm-vor-Sessel schon mal üben, für später, in der Anderswelt…
Ja, der Komfortsessel hat sogar ein eingebautes elektrisches Massageteil, dass man kein steifes Kreuz bekommt.