Frag doch den Undertaker

Testamentseröffnung, Hinterlegung des letzten Willens

Hallo,

man sieht in Filmen ja oft Szenen wie „Und mir ‚irgendetwas passieren‘ sollte, wird diese Päckchen die Staatsanwaltschaft erreichen…“
Aber wir stellt man sowas denn an? Gibt es irgendeine Stelle, die über meinen Tod benachrichtigt wird, und dann das Päckchenverschicken veranlasst? Ein Gedanke wäre z.B. der Notar/das Testament, aber da muss doch auch erst jemand hingehen…

Gruß D.

Werbung

Hinterlegt man seine letztwilligen Verfügungen bei einer Privatperson oder einem Notar, so muß man in der Tat sicherstellen, daß diese Personen auch vom Tod erfahren. Sonst kann es durchaus passieren, daß Dinge in Gang gesetzt werden, die der Erblasser nicht gewünscht hat und im ungünstigsten Fall wird das Erbe (u.U. unwiederbringlich) an Personen verteilt, denen es nach dem Willen des Erblassers gar nicht zustünde.

Denkbar wäre z.B. daß der Erblasser ganz bestimmte Personen besonders bedenken will und seinen direkten Erbberechtigten nur den Pflichtteil zukommen lassen will. Ist von diesem letzten Willen nichts bekannt, ginge das Erbe ausschließlich an die Erbberechtigten und nicht an die im Testament besonders bedachten Personen.

Ein recht sicherer Weg ist die Hinterlegung des Testamentes bei einem Nachlassgericht (in Ba-Wü beim Notariat als Nachlassgericht), denn diese Stellen werden von den Standesämtern zeitnah über alle Sterbefälle informiert und werden dann von Amts wegen tätig.

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

Keine Schlagwörter vorhanden

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Revision:


Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bitte ich um Deine Hilfe. Die Kosten für das Blog betragen 2025 voraussichtlich 21.840 €. Das Blog ist frei von Google- oder Amazon-Werbung. Bitte beschenke mich doch mit einer Spende, damit das Bestatterweblog auch weiterhin kosten- und werbefrei bleiben kann. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


(©si)