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Frag den Bestatter

Testamentseröffnung, Hinterlegung des letzten Willens

Hallo,

man sieht in Filmen ja oft Szenen wie „Und mir ‚irgendetwas passieren‘ sollte, wird diese Päckchen die Staatsanwaltschaft erreichen…“
Aber wir stellt man sowas denn an? Gibt es irgendeine Stelle, die über meinen Tod benachrichtigt wird, und dann das Päckchenverschicken veranlasst? Ein Gedanke wäre z.B. der Notar/das Testament, aber da muss doch auch erst jemand hingehen…

Gruß D.

Hinterlegt man seine letztwilligen Verfügungen bei einer Privatperson oder einem Notar, so muß man in der Tat sicherstellen, daß diese Personen auch vom Tod erfahren. Sonst kann es durchaus passieren, daß Dinge in Gang gesetzt werden, die der Erblasser nicht gewünscht hat und im ungünstigsten Fall wird das Erbe (u.U. unwiederbringlich) an Personen verteilt, denen es nach dem Willen des Erblassers gar nicht zustünde.

Denkbar wäre z.B. daß der Erblasser ganz bestimmte Personen besonders bedenken will und seinen direkten Erbberechtigten nur den Pflichtteil zukommen lassen will. Ist von diesem letzten Willen nichts bekannt, ginge das Erbe ausschließlich an die Erbberechtigten und nicht an die im Testament besonders bedachten Personen.

Ein recht sicherer Weg ist die Hinterlegung des Testamentes bei einem Nachlassgericht (in Ba-Wü beim Notariat als Nachlassgericht), denn diese Stellen werden von den Standesämtern zeitnah über alle Sterbefälle informiert und werden dann von Amts wegen tätig.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | © Revision: 17. August 2012 | Peter Wilhelm 17. August 2012

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Arandorn
14 Jahre zuvor

Auch ein Notar meldet ein bei ihm hinterlegtes Testament bei dem entsprechenden Geburtsstandesamt. Dann wird er automatisch informiert, sobald jemand verstorben ist und dies dem Geburtsstandesamt mitgeteilt wird.

AndiG
14 Jahre zuvor

Das ist so nicht ganz richtig, Erben werden trotzdem die im Testament Bedachten. Problematisch ist nur, dass die gesetzlichen Erben möglicherweise in dem Zeitpunkt, in dem das Testament auftaucht, bereits einen Erbschein bekommen haben und alles verprasst ist. Aber Erben werden sie nicht.

14 Jahre zuvor

@AndiG: Wollte ich so auch nicht verstanden wissen. Mir ging es eher um die Verfügbarkeit des Erbes, nicht um die Erbeneigenschaft.

ich
14 Jahre zuvor

->denn diese Stellen werden von den Standesämtern zeitnah<- zeitnah: was bedeutet das bei einen öffentlichen Amt??????

ich
14 Jahre zuvor

da fehlt was :

benachrichtigt“ was ist bei nem Amt zeitnah????

MacKaber
14 Jahre zuvor

Am sichersten ist eine eng vertraute Person aus dem nahen Umfeld, die von dem Tod zeitnah erfährt, und die mit den Anderen nicht eng vertraut ist. Dann geht das ganz schnell.
Denn wer solche Dokumente heimlich hinterlegen muss, hat sicher einen Grund. Also muß schnell gehandelt werden. Ich war mal dabei, als ein im gleichen Haus wohnender Vetter mal eben kurz in den Keller ging, und den in seinem Lattenverschlag aufbewahrten Brief mit Anweisungen, Passwörtern, Geheinziffern und Anderem holte. Der Verstorbene hatte ihm den Umschlag erst wenige Wochen vorher zur Aufbewahrung gegeben.




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