Frag doch den Undertaker

Wie alt darf man sein, um Bestatter zu werden?

Hallo ,
und zwar frage ich mich ob ich denn zu alt wäre , um eine Ausbildung zum Bestatter zu machen , mit 38 Jahren ?
Darüber hinaus interessiert mich der menschliche Körper mit all seinen Funktionen während des Lebens und über den sterbenden , was weiter passiert ? Leichengas bildung , Leichenstarre , Insektenbildung und und und ! Vielleicht auch Gerichtsmediziner , obwohl man da vielleicht Studieren muss ?
Und frage mich ob es für mich vielleicht noch möglich wäre eine Ausbildung zu beginnen ?
Hoffe Sie können mir die Frage beantworten ?

Mir ist nicht bekannt, daß es ein Höchstalter gäbe, das einem die Ausbildung zum Bestatter nicht ermöglichen würde.
Seit jeher ist der Bestatterberuf ein Beruf für Quereinsteiger. Man erlernt ihn für gewöhnlich durch das Mitarbeiten und durch Anleitung von erfahrenen Mitarbeitern. Die ausgeübten Tätigkeiten sind, jede für sich genommen, nicht so kompliziert und schwer, als daß man sie nicht erlernen könnte. Erst die Summe aller Aspekte dieses Berufes macht seine Komplexität aus. Man muß aber nicht alles auf einmal erlernen.

Aus seiner geschichtlichen Entwicklung heraus ist der Bestatterberuf ein Beruf, der häufig nebenbei von Schreinern, Fuhrleuten und Möbelhändlern ausgeübt wurde und wird.
Erst seit einigen Generationen hat sich aus dieser, oft noch weiter betriebenen, nebenberuflichen Arbeit ein eigenständiges Gewerbe entwickelt, das aus gutem Grund nicht als ausschließlicher Meisterberuf in der Rolle A der Handwerksberufe bei den Handwerkskammern eingetragen ist.

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In den letzten 10-15 Jahren wird verstärkt versucht, Meister-, Ausbildungs- und Verbandskurse zu etablieren, was schließlich zu dem Ziel führen soll oder könnte, daß nur noch diejenigen ein Bestattungsinstitut führen können, die einen entsprechenden, teuren und vielleicht nur von einem Verband genehmigten Ausbildungsnachweis vorlegen können.
Ob dies zweckdienlich ist, wage ich grundsätzlich zu bezweifeln, wenngleich ich jede Form von Aus- und Weiterbildung in höchstem Maße begrüße.

Da wir derzeit aber noch die Situation haben, daß Quereinsteiger gleich welchen Alters Bestatter bzw. Bestattungshelfer werden können, stehen die Chancen für Sie nicht schlecht.
Mit 38 Jahren ist man sicherlich gerade im richtigen Alter, weder zu jung, noch zu alt.

Die Fragen hinsichtlich Leichengas, Leichenstarre usw. beantwortet das Bestatterweblog bereits ausführlich, bitte bedienen Sie sich hier freundlicherweise der Suchfunktionen.

Ob nun eine Ausbildung zum Bestatter oder zum Gerichtsmediziner für Sie in Frage kommt, hängt im wesentlichen auch von der Vorbildung und dem Willen ab, ein Studium zu beginnen. Auskünfte über diese Berufsbilder gibt die jeweilige Nachfolgeorganisation dessen was man früher Arbeitsamt genannt hat. Dort finden Sie Informationsblätter zu den unterschiedlichsten Berufen sowohl in den Zentren dieses Dienstes, wie auch im Internet.


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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 10. September 2014

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4 Kommentare
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turtle of doom
10 Jahre zuvor

Solange man nicht tot ist ist man nicht zu alt, um mit etwas neu anzufangen…

Igor Mortis
10 Jahre zuvor

Ich selbst habe die Umschulung zur Staatlich Geprüften Bestattungsfachkraft auch erst im Alter von 45 Jahren begonnen und erfolgreich abgeschlossen. Und ich muß sagen, ich war nicht der Älteste in meiner Klasse.

ein anderer Stefan
10 Jahre zuvor

Das Einzige, was mir als Hindernis einfiele, wäre mangelnde körperliche Fitness – mit meiner kaputten Bandscheibe wäre ich für den Job ungeeignet.

-thh
10 Jahre zuvor

Ein Gerichtsmediziner ist Facharzt für Rechtsmedizin. Das bedeutet, dass die komplette ärztliche Ausbildung mit 12 Semestern Studium – einschließlich Famulaturen und dem praktischen Jahr – mit als „Hammerexamen“ verschrieenen Prüfungen zu absolvieren ist und danach eine 5jährige Facharztweiterbildung zu erfolgen hat, bei der zu berücksichtigen ist, dass 4 Jahre davon an einem rechtsmedizinischen Institut erfolgen müssen und die Zahl dieser Institute kontinuierlich sinkt (was ein Problem an und für sich ist).

Bis zur verantwortlichen Ausübung dieses Berufes – nach Abschluss der „Lehrzeit“ – wäre also mit einer Ausbildungszeit von rund 12 Jahren zu rechnen.




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