Wir verwenden Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wir tun dies, um das Surferlebnis zu verbessern und um personalisierte Werbung anzuzeigen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Funktionen beeinträchtigt werden.
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Ich hab grad für meine Frau und mich eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen – uns soll sowas erspart bleiben.
Manchmal verstehe ich die Ämter auch nicht – die wochenlange Suche nach weiteren Angehörigen erzeugt doch auch weitere Kosten (Kühlung)! Wenn das Amt einen Zahlungsprlfichtigen und -fähigen finden könnte, warum nicht trotzdem erst zeitnah beerdigen (was dann günstiger kommt als 3 Wochen kühlen und dann beerdigen)? Der zahlende Angehörige wird sich auch freuen, wenn er „nur“ 2000 statt 3500 EU zahlen muß!
„Die Kultur eines Volkes erkennt man daran, wie sie mit ihren Toten umgeht.“ Traurig, so etwas. Ich verstehe, dass die Beteiligten endlich Rechtssicherheit bei so etwas haben wollen, aber das Ganze auf dem Rücken der Frau auszutragen ist echt schäbig.
Die Kultur eines Volkes erkennt man daran, wie sie mit ihren Toten umgeht.
Nö, finde ich nicht. Die Kultur erkennt man daran, wie ein Volk mit den Lebenden umgeht. Am Umgang mit den Toten erkennt man das konkrete Verhältnis der Überlebenden zum Verstorbenen und zuweilen auch, wie wichtig den Überlebenden die Außendarstellung ist.
kein Einzelfall – das geht quer durch die Republik.
Heike F. starb am 11.September 2011. Die Urnentrauerfeier konnte im Dezember vorgenommen werden, nachdem das Sozialamt eine grundsätzliche Kostenübernahme signalisierte. Die Rechnung wurde um 259,- € gekürzt (ca. 240,- € zu Unrecht), obwohl sie weitestgehend nach der zu dem Zeitpunkt noch gültigen Kostenübernahmevereinbarung zwischen Ämtern und Bestattern im Landkreis aus dem Jahre 1997 aufgestellt wurde. Berechtigten Einspruch konnte die Mutter als Antragstellerin nicht mehr einlegen, da sie selbst am Tage nach der Zustellung verstarb. Der Dumme ist der Bestatter, der nicht bis zur Entscheidung warten wollte, um den minderjährigen (nicht bestattungspflichtigen) Kinder endlich einen Abschied zu ermöglichen.
Von den nicht bezahlten Rechnungen stammen die meisten aus abgelehnten Sozialanträgen, meist verschleppt wg. nicht beigebrachter Informationen bzw. Unterlagen. In Schleswig-Holstein jetzt verbesserte Situation, da der Kreis der herangezogenen Familienmitglieder deutlich verkleinert wurde.
Guter Beitrag, schön das man mal nicht gegen die „geldgierigen, betrügerischen Bestatterabzocker“ gehetzt hat, die doch tatsächlich darauf bestehen, für ihre Arbeit auch noch bezahlt zu werden.
@Henning:
ich geh mal davon aus das du nicht DER Henning bist 😉
Aber du hast völlig recht, wo ist das Problem die Bestattungskosten vorzustrecken und dann zu prüfen? Man kann sich das Geld ja, falls es unberechtigt gezahlt wurde, vom Antragssteller (oder solventen Angehörigen) zurückholen und das mit Zins und notfalls dem pfändenden Gerichtsvollzieher.
Unser Finanzamt ist ja auch immer seeeehr schnell dabei, zu wenig gezahlte Steuern einzufordern, zahlbar binnen 7 Tagen. Aber wenn einem mal eine vierstellige Erstattung zusteht (wie mir für 2010) kann man 13 Monate darauf warten!
Hmm. Ämter sind echt ein Ding für sich. Und DIESE Situation ist definitiv unerträglich.
Was sich mir natürlich nicht erschließt, ist, wieso man mit 80+ noch nicht vorgesorgt hat. Der Tod kommt ja doch irgendwie nicht völlig unerwartet. Das ist auch irgendwie.. unglücklich.
Trotzdem tragisch.. 🙁
Köster, geh nach Hause.
@Knoetchen
Ganz einfach, weil man auch Vorsorge sich leisten können muss! Da es bei vielen kleinen Selbständigen noch nicht mal für eine vernünftige Altersvorsorge oberhalb des Sozialhilfesatzes reicht, geht das eben mit einer Bestattungsvorsorge erst recht nicht.