Frag doch den Undertaker

Einsicht in die Bestatterrechnungen, falscher Totenschein

Mein Schwager ist 55 jährig verstorben(böse Krankheit).In dem Augenblick vertraut man doch dem Institut und kommt erst danach zum denken. Es wäre sicher auch nie aufgefallen aber zeitgleich starb ein Onkel der Familie und wie es so ist,redet man ja über die Kosten….
Meine Schwester verlangte nun die Rechnungen vom Arzt für den totenschein,für das Flammarium und andere Kosten der Fremdleistungen…der Bestatter verweigert dies mit der Begründung das diese beim steuerberater wären und bot ihr 200 € an,die sie ablehnte.Sie hat dann zB im Flammarium den Preis erfahren und der Bestatter hat darauf 150 % aufgeschlagen,dann wäre der Totenschein falsch gewesen ????? (er starb im Urlaub in Bayern und wurde für 1000€ nach Leipzig überführt )er benötigte sozusagen einen neuen Totenschein und um den Postweg zu umgehen hat er einfach einen Mitarbeiter für 480€ nach Bayern geschickt um einen neuen zu holen…ohne zu fragen..jedenfalls ist alles ziemlich undurchsichtig. Wo kann man nachfragen ob alles rechtens ist ? Wettbewerb ist OK aber nicht so unverschämt hoch auf Kosten der hilflos trauernden.
Danke falls mir jemand helfen kann

Ich versuche das mal zu sortieren:

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Wenn ich das also richtig verstehe, ist folgendes vorgefallen:

Euer Schwager ist verstorben und Ihr habt Euch einem Bestattungsinstitut anvertraut.
Dort habt Ihr eine Feuerbestattung im Flamarium bestellt.
Aufgrund eines anderes Sterbefalls in der Familie seid Ihr nun für die Preise sensibilisiert und fordert vom Bestatter die Offenlegung seiner Kosten, damit Ihr überprüfen könnt, ob und was der Bestatter an Rechnungen erhalten hat und wieviel er auf die einzelnen Positionen aufgeschlagen hat.

Statt Euch die Rechnungen offenzulegen, hat der Bestatter von sich aus einen Preisnachlass von 200 Euro angeboten, wohl vor dem Hintergrund, daß Ihr aus dem parallelen Sterbefall von günstigeren Preisen berichtet habt, richtig?

Parallel dazu erzählst Du die Geschichte von einem falschen „Totenschein“, dessen berichtigte Version nicht auf dem Postweg, sondern für teure 480 Euro durch einen Mitarbeiter des Bestatters in Bayern abgeholt wurde.

Gut, also versuche ich eine Antwort.

Wenn man beim Bestatter einen Paketpreis bucht, dann hat man diesen zu zahlen und im Grunde auch keinen Anspruch darauf, Einsicht in die Vorrechnungen des Bestatters zu nehmen. Wenn man in einem anderen Gewerbe, beispielsweise beim Klempner, ein Produkt oder eine Dienstleistung kauft, muß man ja auch den vereinbarten Betrag zahlen und hat keinen Anspruch darauf, mal eben in die Großhandelsrechnungen des Klempners zu schauen.

Das Flamarium bietet recht günstige Einäscherungen an, die von Bestattern oft als Paket preiswert gebucht werden.
Auch wenn der Bestatter noch einen Aufschlag einkalkuliert sind diese Einäscherungen oft unterm Strich günstiger als würde man sie im örtlichen Krematorium durchführen lassen.
Vor allem Anbieter von günstigen Feuerbestattungen oder sogenannten Einäscherungspaketen weichen auf auswärtige und günstigere Krematorien aus und kalkulieren ihre Preise so, daß sich ein sehr günstiger Gesamtpreis oder ein unter dem örtlichen Niveau liegender Einäscherungspreis ergibt.

Hat man bei einem solchen Bestatter ein Gesamtpaket gebucht, dann ist es letztlich seine Sache, wo er einkauft und zuarbeiten lässt.

Anders sieht es aus, wenn man kein Gesamtpaket gebucht hat.
Gibt man ganz herkömmlich eine Bestattung in Auftrag, so ist zwischen den Leistungen des Bestatters und den durchlaufenden Posten zu unterscheiden. Die Leistungen des Bestatters sind zum Beispiel die Lieferung des Sarges, die Überführungen und die Versorgung des Verstorbenen. Auch hier kann der Bestatter innerhalb der üblichen Grenzen frei kalkulieren und die Kunden haben keinen Anspruch darauf, zu erfahren, wie er kalkuliert und wie hoch seine Gewinnspanne ist.

Die durchlaufenden Posten beispielsweise sind die Friedhofsgebühren, kommunale und hoheitliche Gebühren wie Gebühren für Sterbeurkunden, Leichenschaugebühren, Grabkosten usw.
Diese Kosten legt der Bestatter oft für den Kunden aus und schreibt sie in einem zweiten Teil seiner Rechnung gesondert auf. Er fügt üblicherweise die entsprechenden Rechnungen in Kopie bei.
Normalerweise schlägt der Bestatter auf diese Rechnungspositionen nichts auf.

Um was es sich nun bei den Gebühren für die Einäscherung im Flamarium handelt, ist von hier aus nicht abschließend zu beantworten. Hat man ein Komplettpaket zu einem Fixpreis gebucht, kann man nach meiner Einschätzung hinterher nicht verlangen, die „Einkaufspreise“ des Bestatters einzusehen.

Gibt der Bestatter die Einäscherung aber im direkten Auftrag des Kunden in Auftrag, so hat er die Rechnung des Krematoriums seiner Rechnung beizufügen.

Man sollte also schon bei der Auftragsvergabe genau nachfragen, warum der Bestatter nicht das örtliche oder ein nahegelegenes Krematorium wählt, sondern z.B. ein Krematorium in Tschechien o.ä.
Meist wird angeführt werden, daß es dort günstiger sei, dann aber sollte sich das auch für den Kunden positiv niederschlagen, nämlich in einem eindeutig günstigeren Preis. Keinesfalls sollte man eine Einäscherung in einem „merkwürdigen“ Krematorium zustimmen, so würde ich das sehen wollen, wenn nur der Bestatter einen Vorteil davon hat und sich ansonsten im Vergleich zum örtlichen Krematorium am Preis nichts tut.

Zur Sache mit dem „Totenschein“.
Hier müsste ich zunächst einmal wissen, um was es sich bei dem laienhaften Ausdruck „Totenschein“ nun handelt.
Ist es die Todesbescheinigung vom Arzt oder ist damit die amtliche Sterbeurkunde des zuständigen Standesamtes gemeint?

Dann müsste man wissen, wer den Fehler gemacht hat und damit die Schuld an der Fehlerhaftigkeit trägt und was da überhaupt falsch war. Erst dann könnte man sich darüber Gedanken machen, wer wie dafür haftet.

Jedenfalls ist es nicht in Ordnung, die dadurch entstehenden Kosten einfach zu Ungunsten des Kunden abzurechnen und diesem mit stolzen 480 Euro komplett aufzubrummen.

Handelt es sich bei dem „Totenschein“ um die Arztpapiere, so kann ja im Grunde nur der Arzt den Fehler gemacht haben und somit hat auch er für den Fehler einzustehen.
Hat das Standesamt einen Fehler gemacht, sieht die Sache etwas komplizierter aus.

Der Bestatter sendet ja in der Regel einen Fahrer zum Sterbeort, um den Verstorbenen dort abzuholen. Ihr habt geschrieben, daß Ihr für die Überführung 1.000 Euro bezahlt habt, also scheint das so gewesen zu sein.
Im gleichen Zug nimmt der Fahrer dann auch die Beurkundung beim Standesamt am Sterbeort vor.
Aus praktischen Gründen lassen Bestatter von weither diese Behördenwege auch schon mal im Wege der Kollegenhilfe von einem Bestatter am Sterbeort durchführen.
Egal wie: Selbst wenn das Standesamt einen Fehler gemacht hat und möglicherweise für die entstehenden Mühen und Kosten in der Haftung stünde: Der Mitarbeiter des Bestatters, der die Urkunden in Empfang nimmt, hat im Zuge seiner Sorgfaltspflicht direkt zu überprüfen, ob die Papiere ordnungsgemäß sind. Gerade heutzutage, da es dank Mobiltelefon möglich ist, nahezu immer und überall auch von Dokumenten Fotos zu machen und überallhin zu senden, wäre eine Überprüfung und ein Abgleich mit den heimischen Unterlagen leicht möglich gewesen.

Und wiederum egal wie: Letztlich dürfte es am wenigsten an den Auftraggebern liegen, wenn Arztpapiere oder Sterbeurkunde falsch ausgefertigt wurden. Ihnen das also vollumfänglich in Rechnung zu stellen, ist keineswegs in Ordnung.
Ich würde diesen Teil der Rechnung zunächst nicht bezahlen und eine schriftliche Stellungnahme verlangen, in der Ross und Reiter genannt werden.

Dass der Bestatter pauschal eine Wiedergutmachungssumme von 200 Euro angeboten hat, hat ein gewisses „G’schmäckle“, kann aber auch darauf hindeuten, daß er sich wegen der Rechtmäßigkeit seiner Forderungen selbst nicht im Klaren ist und durch die Zahlung dieses Betrages einer aufwändigen Klärung und Beitreibung beim wirklich Schuldigen aus dem Weg gegen will. Das kann sogar unterm Strich die beste Lösung sein.

Auf der anderen Seite kann man sich natürlich auf den Standpunkt stellen, daß ein Nachlass von 200 Euro insgesamt zu wenig ist und muß dann eben den harten Weg gehen. Klärung verlangen, die strittigen Punkte nicht bezahlen und abwarten, ob der Bestatter einen dann wegen Nichtbezahlung verklagt oder mahnt. Dann kann man ein Gericht klären lassen, inwieweit die Rechnungen berechtigt sind.


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Lesezeit ca.: 9 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 26. Juli 2010 | Revision: 25. Juni 2012

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16 Kommentare
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Alica
14 Jahre zuvor

Tom, Respekt für deine Dechiffrier-Künste.

Karl
14 Jahre zuvor

Ich hätte noch nicht einmal verstanden was der Fragesteller von mir will. Respekt das Tom dann auch noch eine so kompetente Antwort weiss.

Ruth II
14 Jahre zuvor

Meine Güte, was Du da alles an Antwort weißt auf so ein hilfloses Gestammel. Wirklich super.

Knud
14 Jahre zuvor

Moin!

Kann sich ja nicht jeder so gewählt ausdrücken wie ihr. Also ich habs auch so verstanden 😉
200,- Euro statt Einsicht in die Auslagerechnung? Vielleicht mal mit dem kompletten Sachverhalt mit dem Sachverständigen des BDB für Sachsen Kontakt aufnehmen?

Athalfain
14 Jahre zuvor

So unverständlich finde ich die Frage desjenigen welchen garnicht …
Lediglich orthographisch nicht immer korrekt.

Doch sei es wie es wolle, die Antworten sind wie immer ausführlich und erschöpfend!

hajo
14 Jahre zuvor

also ich bin der Meinung, dass hier kein Pauschalpreis vorliegt, denn wenn dies der Fall gewesen wäre, hätte der Bestatter keinen Anlass gehabt, einen Nachlass anzubieten – Tom hat das am Schluss angedeutet
alles Andere wurde von Tom plausibel dargelegt
so’n ganz gutes Bild wirft die Geschichte nicht auf die Bestatterzunft und wäre wohl im Zweifelsfall ein Fall für ein Schiedsgericht“?

Knud
14 Jahre zuvor

Moin!

Ja, es gibt ein Schiedsstelle, mal nach Sachverständige und Bestatter suchen

14 Jahre zuvor

Wobei verbandsinterne Schiedsstellen natürlich nur zwischen Kunden und Verbandsmitgliedern schiedsrichten/schlichten können.

Da aber die verbandsgebundenen Bestatter ein Ausbund an Qualität und Zertifizierung sind, wird es da keine Probleme mit den Kunden geben, kann ja gar nicht sein. Somit hat die Schiedsstelle wahrscheinlich gar nichts zu tun oder ist immer nicht zuständig, weil die bösen schwarzen Schafe natürlich alle nicht im Verband sind.

clownsfrau
14 Jahre zuvor

Bist wohl ne drinne, hä?
: o)

Anita
14 Jahre zuvor

Ehrlich?
Ich haette nicht geantwortet.
Wenn jemand sich nichtmal die Muehe macht, seine Gedanken zu sortieren um sich dann so auszudruecken, dass es verstaendlich ist…
Einfach mal niederschreiben, was einem spontan in den Kopf kommt, die Haelfte der relevanten Informationen vergessen und das unreflektiert abschicken, halte ich fuer sehr unhoeflich.
Man selber hat keine Lust, sich genauer Gedanken zu machen, wie man seinen Text verstaendlich darstellen kann, aber der andere soll sich den Kopf darueber zerbrechen, was das Geschreibsel bedeuten mag…

gruftie
14 Jahre zuvor

Ein Bestatter, der in seiner Rechnung Auslagen aufführt, ohne die Belege beizuheften, wird leicht verdächtigt, den Auftraggeber betrügen zu wollen. Ich kenne aber auch Bestatter, die fordern (das Wort ist bewusst gewählt!) von Friedhof, Krematorium u.a. 2 Rechnungen. Eine niedrige zum Zahlen und eine hohe für den Kunden.
Ich hoffe nur, dass die Steuerverwaltung bei ihren Prüfungen auch einmal die Belege bei solchen Firmen gegeneinander abgleicht.

14 Jahre zuvor

Leser „gruftie“ schreibt zu diesem Artikel von gestern:Ein Bestatter, der in seiner Rechnung Auslagen aufführt, ohne die Belege beizuheften, wird leicht verdächtigt, den Auftraggeber betrügen zu wollen. Ich kenne aber auch Bestatter, die fordern (das Wort

hajo
14 Jahre zuvor

also Tom, selbstverständlich besteht die Möglichkeit, eine Schiedsstelle anzurufen, sofern beide Seiten bereit sind, sich dem Spruch zu beugen.
Dies ist sicherlich die bessere Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung, oder?

14 Jahre zuvor

Moin!

Der Sachverständige kommt vom BDB (Bestatterinnung). Die Schlichtungsstelle ist bei der Handwerkskammer.

14 Jahre zuvor

Meine Lieben, es ist doch wohl vollkommen klar, daß zwei Parteien, die sich streiten, sich aber gleichwohl auf einen Schlichter einigen können, theoretisch jede beliebige Person als Schlichter nehmen könnten. So gesehen können Kunden und Bestatter natürlich jederzeit auch Schlichtungsstellen von Verbänden, Innungen oder Handwerkskammern anrufen.

Es ist doch aber so, daß die schwarzen Schafe im Besonderen und sowieso Firmenbetreiber, die keinem Verband oder keiner Organisation angehören, erfahrungsgemäß nicht bereit sind, sich ausgerechnet auf eine Schlichtung durch einen Verband einzulassen.
Werden doch die Verbände nicht müde, alle Bestatter, die diesem jeweiligen Verband nicht angehören, als „potentiell unseriös“ hinzustellen. Warum sollte dann irgendein „freier“ Bestatter ein Interesse daran haben, sich einem solchen Verfahren zu unterwerfen, an dessen Ende erfahrungsgemäß stets die Aussage steht: „Wäre der Kunde zu einem Verbandsbestatter gegangen, wäre ihm das nicht passiert.“

Grundsätzlich kann man natürlich im Rahmen einer Auseinandersetzung immer einen Sachverständigen bestellen und dessen Einschätzung zur Grundlage der weiteren Schritte machen, die dann z.B. auch in eine Klage münden könnten.

14 Jahre zuvor

Moin!

Vor Gericht will ja auch keiner, hast du ja, wie immer, sehr objektiv dargestellt, das das ja auch sehr vom erteilten Auftrag abhängt, was da rauskommt.
Die 200,- sind schon nicht die schlechteste Möglichkeit.
Ich ändere meine Meinung aus Beitrag #4 in: Vielleicht mal mit dem kompletten Sachverhalt mit einem Sachverständigen (zbsp. Tom) besprechen, wenn noch ein weiterer Schritt gegangen werden soll.




Rechtliches


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