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Frag den Bestatter

Trauerfeier am offenen Sarg?

Trauerfeier am offenen Sarg in Sri Lanka

 

Erst einmal ein großes Lob an Sie! Ich habe Ihre Bücher „Gestatten, Bestatter!“ und „Darf ich meine Oma selbst verbrennen?“ gelesen und muss sagen, dass sie wirklich überaus gelungen sind! Amüsant und lehrreich, genau die richtige Mischung. Ich möchte selbst einmal Bestatter werden, möchte mich vorher möglichst viel informieren und die Bücher haben sehr dazu beigetragen, vielen Dank dafür!Nun zu meiner Frage: Werden, oder dürfen in Deutschland eigentlich auch Trauerfeiern mit einem offenen Sarg durchgeführt werden? Vielleicht eine dumme Frage, aber ich war schon auf vielen Trauerfeiern, durch Praktikas und auch persönliche Todesfälle, allerdings sah ich noch nie einen offenen Sarg während einer Trauerfeier. Hingegen sind öffentliche Aufbahrungen wieder etwas total normales hierzu Lande. Kann es sein, dass Trauerfeiern mit offenem Sarg in Deutschland gar nicht erlaubt sind oder möchten es die Angehörigen einfach nicht?
Ich freue mich auf Ihre Antwort und bin sehr gespannt!
Liebe Grüße

Die meisten Landesbestattungsgesetze verbieten das öffentliche Ausstellen von Leichen. Das niedersächsische Landesbestattungsgesetz sagt, jetzt mal beispielhaft zitiert, dazu Folgendes:

§ 7 Aufbewahrung und Beförderung von Leichen
(2) Es ist unzulässig, eine Leiche öffentlich auszustellen. (…) Die untere Gesundheitsbehörde kann im Einzelfall eine Ausnahme (davon) …zulassen.

Das bedeutet, das zunächst einmal grundsätzlich verboten ist, einen Verstorbenen im offenen Sarg zur Schau zu stellen. Das gilt auch bei Trauerfeiern auf Friedhöfen oder in Kirchen.
In besonderen Fällen, z.B. bei hohen geistlichen Würdenträgern, kann hiervon eine Ausnahme durch das Gesundheitsamt bzw. die Ortspolizeibehörde (nicht die Polizei!) genehmigt werden.

Nicht damit gemeint ist die persönliche Abschiednahme der Angehörigen vom Verstorbenen, der bis zu 36 Stunden ja auch noch daheim bleiben und dort aufgebahrt werden kann.
Auch die persönliche Abschiednahme im Bestattungshaus oder einem Abschiedsraum auf dem Friedhof ist hier nicht betroffen, da es sich in all diesen Fällen nicht um eine „öffentliche“ Ausstellung handelt. Das Friedhofspersonal bzw. der Bestatter hätte also Sorge dafür zu tragen, daß nur Personen mit einem besonderen Interesse, also z.B. die engsten Angehörigen und Freunde etc. Zutritt zur offen im Sarg aufgebahrten Leiche haben.

Im Grenzbereich bewegen sich Trauerfeiern in Bestattungshäusern, die mit offenem Sarg durchgeführt werden, weil bestimmte im asiatischen Ausland verbreitete Religionen das so vorschreiben und zu denen nur die Familie und Angehörige der jeweiligen Religionsgemeinschaft Zutritt haben.

Ausnahmegenehmigungen werden nur selten erteilt, weil das Gesetz eindeutig von „Einzelfällen“ spricht und bewußt keine Regelmäßigkeit oder Häufigkeit aufkommen lassen will.
In unserem kulturellen und traditionellen Verständnis von Trauer und Abschiednahme ist es so, daß die Familie, Freunde und Nachbarn bei den angebotenen Aufbahrungen im Sterbehaus oder beim Bestatter und Friedhof Abschied am offenen Sarg nehmen können, damit aber diese persönliche Abschiednahme auch beendet ist und fortan der geschlossene Sarg auch das Hinwegnehmen des Menschen von dieser Welt symbolisiert.

In den USA ist es hingegen so, daß die Trauerfeiern regelmäßig am offenen Sarg stattfinden, weil sich die Ansprachen und die letzten Grußworte oft direkt an den Verstorbenen richten und die Abschiednahme erst mit dem Ende der Trauerfeier beendet ist. Hier spielt es auch eine Rolle, daß im amerikanischen Kulturkreis durch das Zurschaustellen des hergerichteten Leichnams eine informelle, öffentliche Bezeugung des Todes dieser Person erfolgt. Das ist u.a. auch ein Grund dafür, daß in den USA weitaus mehr Einbalsamierungen erfolgen als bei uns in Europa.
Ein Rolle spielt auch die Größe der Vereinigten Staaten. Verwandte können oft nicht vorher zu einer Abschiednahme kommen und reisen erst zur eigentlichen Trauerfeier an, um dort den Verstorbenen ein letztes Mal zu sehen.

Um Deine Frage noch einmal zusammenfassend zu beantworten:
Nein, das geht grundsätzlich erst einmal nicht. Ausnahmen sind möglich aber selten.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

keine vorhanden

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 11. Januar 2013 | Peter Wilhelm 11. Januar 2013

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6 Kommentare
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Quasselette
11 Jahre zuvor

In Polen werden die Toten eigentlich immer im offenen Sarg „zur Schau gestellt“ in der Friedhofskapelle. Da darf auch jeder rein und es ist sogar üblich den Toten anzufassen. Ich fand diese Tradition immer ganz furchbar. Alleine, weil diese aufgehübschte Person dort nie wirklich etwas mit der aus meinen Erinnerungen zu tun hatte und weil die meisten Leute eh immer nur aus reiner Sensationslust glotzen kommen…

TickleMeNot
11 Jahre zuvor

Tom, ich weiss nicht ob das noch bei jemand anderem passiert. Der Text direkt neben dem Bild wird ziemlich gestreckt, je nach dem wie weit das Browserfenster ist.
Bei maximaler Weite (1680*1050) stehen da jeweils nur zirka 3 Worte nebeneinander, der Text erstreckt sich so über 52 Zeilen. Nur der Text der Anfrage.

Ziehe ich mein Browserfenster schmaler, streckt sich der Text sogar noch länger. In meiner Standardeinstellung, 1000nochwas Pixel stehen dann sogar nur einzelne Buchstabengruppen in jeder Zeile.
Browser ist Firefox 7.0.1

Chris
11 Jahre zuvor

neben den schon genannten geistlichen Würdenträgern fällt mir die öffentliche Aufbahrung von W. Millowitsch ein

Christina
Reply to  Chris
1 Jahr zuvor

Genau an den mußte ich auch denken – soweit ich mich erinnere, war der doch in seinem Theater aufgebahrt.

Nadia
11 Jahre zuvor

Meines Wissen wäre es aber möglich eine Trauerfeier, zu der nicht öffentlich eingeladen wird (über Zeitung o.Ä.), mit einem offenen Sarg zu gestalten, wenn nur geladene Gäste da sind und auch alle damit einverstanden sind. Diesen Fall hatten wir mal, weil sich die Mutter partout weigerte, den Sarg schließen zu lassen. Da zur Trauerfeier aber nur über direkt verschickte Karten geladen war, zog das Argument „öffentlich“ nicht. Ist zwar nicht der Idealfall, aber wie soll man den Wunsch dann den Trauernden verwehren?

Irene
11 Jahre zuvor

Danke für die Info. Ich hatte mich schon gewundert, dass die Bestatterin so dezidiert sagte, „Sie müssen wissen, bei einer Trauerfeier mit Sarg ist der Sarg zu!“ Da meine Mutter dabei war, wollte ich nichts durch lange Fragereien verkomplizieren.
Niedersachsen und Hannover im Besonderen tun sich in meinen Augen nicht durch „Kundennähe“ hervor in Bezug auf Bestattungen…




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